Themen: Reisen & Ferne Welt, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: International, Europa
Eine diese Woche vereinbarte EU-Regelung zu Fluggastrechten verpflichtet Fluggesellschaften ab Sommer 2027, bei jedem Ticket ein kostenloses Handgepäckstück einzuschliessen. Damit soll verhindert werden, dass günstige beworbene Tarife durch nachträgliche Gepäckkosten deutlich teurer werden. Die Airlines dürfen jedoch die zulässige Grösse des kostenlosen Gepäcks festlegen. Der Branchenverband A4E erwartet höhere Grundpreise, da manche Reisende bewusst nur mit einer kleinen Tasche günstiger fliegen; Fluggesellschaften könnten weiterhin Rabatte für Passagiere ohne Handgepäck anbieten. Weitere Zuschläge, etwa für die Korrektur von Schreibfehlern im Namen, ausgedruckte Bordkarten nach erfolgtem Check-in oder Sitzplätze von Eltern neben ihren Kindern, sollen entfallen. Wer den ersten Abschnitt einer Flugreise verpasst, darf den Rückflug weiterhin nutzen. Die Grundentschädigung von 250 Euro für Flüge bis 1'550 Kilometer bei mindestens drei Stunden Verspätung bleibt, doch bei Wetter, Naturkatastrophen, störenden Passagieren oder Streiks von Flughafen- und Flugsicherungspersonal können Airlines Zahlungen verweigern.