Themen: Gesellschaft, Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Die Einsicht in Grundeigentum bleibt im Kanton Zürich trotz eines seit August 2023 verfügbaren Online-Tools stark eingeschränkt. Nach wenigen Wochen begrenzte der Kanton die Abfragen zeitweise auf zwei pro Person und Tag. Ende 2024 ermöglichte eine Änderung der Grundbuchverordnung Eigentümerinnen und Eigentümern, ihre Angaben online sperren zu lassen. Das Obergericht verwies auf Datenschutz und den Schutz öffentlich exponierter Personen. Abfragen funktionieren ohnehin nur parzellenbezogen, nicht über Namen oder Wohnadressen. WNTI kritisiert diese Praxis anhand einer eigenen Anfrage beim Winterthurer Grundbuchamt: Nach sechs Grundstücken wurde auf eine gebührenpflichtige Serienabfrage verwiesen, die für 70 Grundstücke 400 Franken kostet. Der Beitrag kontrastiert dies mit St. Gallen, wo Handänderungen publiziert und Online-Abfragen captcha-gesichert unbeschränkt möglich sind, sowie Genf, das Eigentumsübertragungen mit Parteien und Preisen im Amtsblatt veröffentlicht. Eine geplante Recherche soll die Eigentumsstrukturen und den Einfluss grosser Eigentümer auf den Winterthurer Wohnungsmarkt untersuchen.