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Dieser ChatGPT-Fehler flog erst vor Bundesgericht auf

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Dieser ChatGPT-Fehler flog erst vor Bundesgericht auf

Themen: KI/Digital, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zentralschweiz

Beim Bundesgericht in Luzern ging im April 2026 eine Beschwerde ein, deren Untertitel «Entwurf – Sachlich-starke Version» lautete. Solche Bezeichnungen verwenden Chatbots wie ChatGPT häufig, wenn sie mehrere Textfassungen vorschlagen. Der Absender übernahm den maschinell erzeugten Vorschlag offenbar vollständig und entfernte den Hinweis vor dem Einreichen nicht.

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