Themen: KI/Digital, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Die SRG-Ombudsstelle behandelte eine Beanstandung zu einem «Tagesgespräch» von Radio SRF mit dem Freiburger SP-Politiker Thierry Steiert. Westschweiz-Korrespondent Philippe Reichen hatte gesagt, auf den Hauptverkehrsachsen in Freiburg gelte Tempo 30. Tatsächlich betrifft die Regelung laut Beanstandung bloss 60 Prozent dieser Achsen. Steiert bekräftigte die Aussage im Gespräch. Die Redaktion erklärte gegenüber der Ombudsstelle, Reichen habe lediglich gesagt, auf Hauptverkehrsachsen gelte Tempo 30, und liess damit laut Kritik den bestimmten Artikel der ursprünglichen Formulierung weg. Die Ombudsstelle ging nicht auf die beanstandete Journalistenäusserung ein und stufte die Ungenauigkeit als nicht entscheidenden Nebenpunkt ein. Auch Reichens Aussage, der Kanton Freiburg wachse am stärksten, beurteilte sie zwar als nicht zutreffend, im Kontext jedoch als nebensächlich. Die Ombudsstelle vermittelt bei Beanstandungen, verfügt aber über keine Weisungsbefugnis; danach kann die UBI angerufen werden.