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Frühpensionierung Schweiz: Wann man die Säule 3a auflösen muss

beobachter.ch
Frühpensionierung Schweiz: Wann man die Säule 3a auflösen muss

Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Wer sich mit 62 Jahren frühpensionieren lässt und nicht mehr erwerbstätig ist, muss das Säule-3a-Konto nicht sofort auflösen. Das Guthaben kann bis zum ordentlichen Rentenalter stehen bleiben. Ein vorzeitiger Bezug ist jedoch möglich: für Männer ab vollendetem 60. und für Frauen ab vollendetem 59. Altersjahr. Bei mehreren 3a-Konten kann ein gestaffelter Bezug in verschiedenen Jahren die Steuerprogression reduzieren. Nach der Aufgabe der Erwerbstätigkeit sind keine weiteren Einzahlungen in die gebundene Vorsorge 3a zulässig, weil dafür ein Erwerbseinkommen erforderlich ist. Wie rasch eine Auszahlung erfolgt, hängt vom Anbieter und der Anlageform ab. Vorsorgekonten können meist innert weniger Tage saldiert werden, benötigen aber Formulare, eine Wohnsitzbestätigung und oft eine Ausweiskopie sowie bei Verheirateten die Unterschrift des Ehepartners. Für Wertschriftendepots können mehrwöchige Kündigungsfristen gelten; vor Jahresende sollte das Vorgehen deshalb frühzeitig abgeklärt werden.

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