Themen: Gesellschaft, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Die Regeln zum Fotografieren in Baselbieter Freibädern unterscheiden sich deutlich. In Bottmingen sind Bilder eigener Kinder, Verwandter und Bekannter unter Wahrung des Persönlichkeitsschutzes erlaubt. Arlesheim gestattet Eltern Aufnahmen ihrer Kinder nur, wenn keine weiteren Personen im Bild erscheinen; Reinach verbietet Fotografieren vollständig. Die Vorschriften sollen vor allem Privatsphäre und Kinder schützen. Nach dem Recht am eigenen Bild entscheiden Betroffene grundsätzlich selbst über Abbildungen von ihnen, auch im öffentlichen Raum, sofern kein überwiegendes öffentliches Interesse besteht. In den Basler Gartenbädern sind private Fotos und Videos mit Einwilligung der abgebildeten Personen erlaubt. In der Diskussion reichen die Positionen von einem allgemeinen Foto- oder Handyverbot bis zu Augenmass, direkter Ansprache und der Unterscheidung zwischen Fotografieren und Veröffentlichen. Mehrere Stimmen verweisen zudem auf Missbrauchsrisiken durch KI-Programme.