Themen: Migration/Asyl, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Wallis/Graubünden
Ukrainische Staatsangehörige mit Schutzstatus S sollen in Graubünden auch nach fünf Jahren weiterhin Sozialhilfe in Höhe von 80 Prozent des ordentlichen Ansatzes erhalten. Das gilt gemäss dem Vorhaben auch dann, wenn sie eine B-Bewilligung erhalten. Die Regelung soll die Kosten für den Kanton und die Gemeinden begrenzen. Der Grosse Rat wird darüber abstimmen.