Themen: Leben
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Bruno Hanselmann erhielt 2023 zur Pensionierung einen Gutschein für eine Übernachtung mit Apéro und Frühstück für zwei Personen auf dem Brienzer Rothorn, einschliesslich Dampfbahnfahrt. 2024 konnte er ihn nicht einlösen, weil die Bahn nach dem Unwetter in Brienz nicht fuhr. Im Juni 2026 verlangte die Rothornbahn wegen gestiegener Preise einen Zuschlag von 50 Franken pro Person. Eine erste Reklamation blieb erfolglos. Beraterin Katrin Reichmuth bestätigte Hanselmann, dass der Zuschlag unzulässig sei: Der gültige Gutschein bezeichnete keinen Geldbetrag, sondern eine klar umrissene Leistung. Diese müsse die Bahn ohne Zusatzkosten erbringen. Nach einer erneuten Beschwerde zahlte die Rothornbahn die 100 Franken zurück und kündigte an, ihre Gutscheine künftig präziser zu formulieren.