Themen: KI/Digital, Demokratie
Regionen: International, Europa
In der EU müssen neu generierte KI-Inhalte seit dem 2. August grundsätzlich als solche gekennzeichnet werden. Vorgesehen sind maschinenlesbare Wasserzeichen oder KI-Symbole; Unternehmen und Websites mit EU-Publikum sollen zusätzlich textlich informieren. Bei Verstössen drohen Bussen von bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Umsatzes. Die Vorgaben des AI Act betreffen auch Interaktionen mit KI-Diensten sowie Systeme, die biometrische Daten zur Emotionserkennung oder Kategorisierung etwa nach Alter oder Geschlecht verwenden. Ausgenommen bleiben private Nutzung, satirische und künstlerische Inhalte bei entsprechender Kennzeichnung sowie gewöhnliche Bearbeitungen wie rote Augen entfernen, Hintergrund löschen, Grammatik prüfen oder Farbkorrekturen. Werden Personen neu in Bilder eingefügt, Gesichter wesentlich verändert oder Stimmen imitiert, gelten strengere Informationspflichten. Anlass sind die begrenzte Fähigkeit vieler Menschen, KI-Inhalte zu erkennen, und Sorgen über Deepfakes, Desinformation und demokratische Folgen. Die Wirksamkeit hängt jedoch davon ab, ob Anbieter ihre KI-Nutzung offenlegen.