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Kantonsgericht bestätigt: Keine IV-Rente für Ferdinand Pulver

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Kantonsgericht bestätigt: Keine IV-Rente für Ferdinand Pulver

Themen: Gesundheit, Innen-Politik, Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Basel/NWCH

Das Baselbieter Kantonsgericht hat Ferdinand Pulver mit drei zu null Stimmen keine IV-Rente zugesprochen. Der frühere FDP-Chef und seit 2024 amtierende Gemeindepräsident von Reinach ist seit einem Motorradunfall 2007 querschnittgelähmt und bezog bei einem Invaliditätsgrad von etwas über 50 Prozent eine halbe Rente. Die IV-Stelle strich diese, weil Pulver als Gemeindepräsident jährlich 107'452 Franken verdient. Das übersteigt das anhand der Lohnstrukturerhebung berechnete Einkommen von 90'443 Franken, das er ohne gesundheitliche Einschränkung als Grafiker erzielen könnte. Pulver argumentierte, sein Valideneinkommen müsse höher angesetzt werden, weil er ohne Handicap 2023 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit Regierungsrat hätte werden können; dort betrage der Jahreslohn rund 200'000 Franken. Das Gericht folgte dem nicht. Eine politische Karriere ohne Invalidität sei nicht nachgewiesen, und eine Regierungsratswahl bleibe hypothetisch und spekulativ. Die Invalidenversicherung decke Erwerbsausfall, nicht gesundheitliche Einschränkungen. Pulver lässt offen, ob er ans Bundesgericht weiterzieht.

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