Themen: Bildung, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Basler Erziehungsdepartement führt für Schulen erstmals eine einheitliche Regelung für private digitale Geräte ein. Smartphones, Kopfhörer und andere private Geräte müssen auf dem gesamten Schulareal sowie während des Unterrichts ausgeschaltet und nicht sichtbar sein. Ihre Nutzung ist nur erlaubt, wenn Lehrpersonen sie ausdrücklich gestatten. Die Vorgabe gilt für Primar- und Sekundarschulen, Kindergärten und Tagesstrukturen. Damit ersetzt sie die bislang unterschiedlichen Regelungen der einzelnen Schulen durch eine kantonsweit einheitliche Praxis.