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Klima: Zwei Gerichte haben gesprochen – niemand vollstreckt

Infosperber
Klima: Zwei Gerichte haben gesprochen – niemand vollstreckt

Themen: Klima&Energie, Umwelt, CH-Politik

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Der Internationale Gerichtshof hielt am 23. Juli 2025 einstimmig fest, dass Staaten völkerrechtlich zum Schutz des Klimasystems verpflichtet sind. Bereits im April 2024 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Fall der Klima-Seniorinnen eine Verletzung schweizerischer Schutzpflichten festgestellt. Parlament und Bundesrat reagierten jedoch ohne Gesetzesänderung: Die eidgenössischen Räte warfen dem Gericht eine Kompetenzüberschreitung vor, der Bundesrat erklärte die Anforderungen für erfüllt. Der Autor sieht die Ursache nicht nur in politischer Trägheit, sondern in einer Rückkopplung wirtschaftlicher Macht: Profite aus schädlichen Tätigkeiten ermöglichten Einfluss, juristische Abwehr und die Verlagerung ökologischer Kosten auf Allgemeinheit, andere Weltregionen und spätere Generationen. Als Beispiele nennt er ein Investitionsschutzverfahren von Exxonmobil gegen EU-Vorgaben zur CO₂-Speicherung sowie die lange Verzögerung beim Ausstieg aus verbleitem Benzin. Für die Schweiz verweist er auf das 2023 angenommene Klima- und Innovationsgesetz, das dem Klimaschutz keinen Verfassungsrang verleiht. Gefordert werden rasche Emissionssenkungen, Schutz und Wiederherstellung von Ökosystemen, Anpassungsfinanzierung sowie eine stärkere Haftung der Verursacher.

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