Prometheus: Der unabhängige Medienspiegel der Schweiz

Seite wird geladen …

Zum Inhalt springen
Zurück zur Übersicht

Kontaktlose Vermögen: Die eigentliche Arbeit beginnt mit der Suche

finews.ch
Kontaktlose Vermögen: Die eigentliche Arbeit beginnt mit der Suche

Themen: Wirtschaft/Finanzen

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Schweizer Banken sind verpflichtet, nachrichtenlose Vermögenswerte systematisch zu erfassen und nach Berechtigten zu suchen. Als nachrichtenlos gilt ein Vermögenswert gesetzlich nach zehn Jahren ohne dokumentierten Kundenkontakt. Nach weiteren 50 Jahren müssen Guthaben über 500 Franken und Vermögenswerte unbekannten Werts veröffentlicht werden; bleiben Ansprüche aus, fallen sie an den Staat. Richtlinien der Bankiervereinigung, die Revision von Bankengesetz und Bankenverordnung 2015 sowie eine zentrale Anlaufstelle beim Bankenombudsman bilden den Rahmen. Fortschritte bei Prozessen und Technik erleichtern die Erkennung solcher Fälle. Schwieriger ist die Lokalisierung und Verifikation von Eigentümern oder Erben, weil Angaben oft alt sind, Berechtigte verstorben oder im Ausland leben und Nachweise fehlen. Banken, Versicherungen und Pensionskassen beauftragen daher vermehrt spezialisierte Suchdienstleister. Bei der Auffangeinrichtung BVG liegen laut SRF «Kassensturz» rund 960’000 kontaktlose Konten mit 6,75 Milliarden Franken.

www.finews.ch

Zum Originalartikel