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Mindestmietdauer Schweiz: Vertrag ein Jahr unkündbar – wirklich?

beobachter.ch
Mindestmietdauer Schweiz: Vertrag ein Jahr unkündbar – wirklich?

Themen: Leben

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Eine Mindestmietdauer von einem Jahr kann für Mieterinnen und Mieter zum Problem werden, wenn sich ihre Lebensumstände rasch ändern. Ein neuer Arbeitsplatz in einer anderen Stadt, ein Zusammenzug oder störender Verkehrslärm können den Wunsch nach einem vorzeitigen Auszug auslösen. Der Ratgeber behandelt die Frage, was gilt, wenn der Mietvertrag im ersten Jahr nicht kündbar ist. Als Weg wird genannt, eine geeignete Nachmieterin oder einen geeigneten Nachmieter vorzuschlagen. Im Zentrum steht damit, welche Anforderungen an diese Person gestellt werden und wie sich eine Mindestdauer im Mietvertrag trotz verändertem Wohnbedarf umgehen lässt.

www.beobachter.ch

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