Themen: Leben, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Wenn Eltern ihr Vermögen verschenkt haben und später ins Altersheim ziehen, kann dies die Finanzierung des Heimaufenthalts erschweren. Bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen wird verschenktes Kapital angerechnet, als wäre es noch vorhanden. Ab dem zweiten Folgejahr nach der Schenkung verringert sich der angerechnete Betrag jährlich um 10’000 Franken. Reichen die Mittel für den Unterhalt nicht aus, ist die Sozialhilfe zuständig; sie kann Verwandtenunterstützung geltend machen. Nach den von der Mehrheit der Kantone angewandten Richtlinien soll diese bei Jahreseinkommen ab 120’000 Franken für Einzelpersonen beziehungsweise 180’000 Franken für Ehepaare geprüft werden, zuzüglich 20’000 Franken je Kind. Beim Vermögen gelten Freibeträge von 250’000 Franken für Alleinstehende und 500’000 Franken für Verheiratete, zuzüglich 40’000 Franken pro Kind. Die Unterstützung muss persönlich zumutbar sein. Kommt keine Einigung zustande, muss die Gemeinde vor Gericht ziehen.