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Sozialhilfe Schweiz: Wann das Amt einen Umzug fordert kann

beobachter.ch
Sozialhilfe Schweiz: Wann das Amt einen Umzug fordert kann

Themen: Leben, Gesellschaft

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Unterstützte Personen dürfen geringfügige Überschreitungen der anerkannten Miete aus ihrem Grundbedarf bezahlen. Bei einer Differenz von 420 Franken ist diese Grenze laut mehreren Gerichtsentscheiden jedoch deutlich überschritten. Der Grundbedarf dient dem täglichen Lebensunterhalt, etwa für Essen, Kleidung und Körperpflege. Wird ein erheblicher Teil davon für die Miete verwendet, kann das Existenzminimum gefährdet sein. Das Sozialamt darf deshalb eine Auflage erteilen und den Umzug in eine günstigere Wohnung verlangen. Leben Kinder im Haushalt, gelten für den Schutz des Grundbedarfs noch strengere Anforderungen.

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