Themen: Gesellschaft, Gesundheit
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Ein Beitrag stellt die Frage, ob starkes Übergewicht bei SBB-Rangierarbeitern ein Sicherheitsrisiko darstellen könnte. Für Bewerberinnen und Bewerber als Lokomotivführer der Anforderungsstufe 1 gilt bei ausgeprägter Adipositas ab einem BMI von 35 eine Einschränkung. Diese Regel betrifft jedoch nur Bewerbungen und nicht alle bereits beschäftigten Lokführer. Rangierarbeiter der Anforderungsstufe 2 unterliegen keiner entsprechenden festen BMI-Grenze; über ihre Tauglichkeit entscheidet ein Vertrauensarzt. Der Autor verweist auf die gefährliche Arbeit im Gleisbereich, auf tödliche Unfälle und auf Stolper- und Sturzunfälle im Schotterbett und zieht einen Zusammenhang zwischen Körpergewicht und Sturzrisiko. Die SBB erklärt dagegen, sie nehme ihre Verantwortung für Sicherheit wahr und prüfe Mitarbeitende in sicherheitsrelevanten Funktionen nach fachlichen und medizinischen Anforderungen. Gewicht oder Körperform seien kein angemessenes Kriterium für die berufliche Eignung; entsprechende Äusserungen seien diskriminierend, oberflächlich und unfair.