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1. August: Was ist beim Feuern noch erlaubt?

Anzeiger von Saanen
1. August: Was ist beim Feuern noch erlaubt?

Themen: Umwelt, Leben

Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg

Im ganzen Kanton Bern gilt derzeit ein Feuerverbot im Wald sowie bis 50 Meter vom Waldrand entfernt. Feuerwerk ist grundsätzlich ebenfalls verboten. Zur Diskussion steht, welche Regeln ausserhalb der Verbotszone gelten, etwa für das Feuern in einem Cheminée im Freien.

Anzeiger von Saanen

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