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33 Jahre Schweiz schützen ihn nicht vor Ausschaffung

Zentralplus
33 Jahre Schweiz schützen ihn nicht vor Ausschaffung

Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zentralschweiz

Ein seit 1993 in Luzern lebender Kosovare ist vom Luzerner Kriminalgericht wegen mehrfachen Betrugs, Urkundenfälschung und mehrfachen unrechtmässigen Bezugs von Sozialhilfe zu 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt worden. Zudem verhängte das Gericht einen Landesverweis von fünf Jahren mit Einreiseverbot für den Schengen-Raum. Die Verteidigung hat Berufung eingelegt; das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Mann hatte mit seiner Familie seit 2011 mit Unterbrüchen Sozialhilfe bezogen. Ab 2017 verschwieg er dem Sozialamt unter anderem den Lohn seiner Frau, zwei Bankkonten sowie Einkommen und Stipendien seines Sohnes. Nach einer IV-Nachzahlung von rund 160'000 Franken im August 2020 hob er innert dreier Tage 156'500 Franken bar ab. Für etwa 55'000 Franken fehlten Belege. Insgesamt erhielt die Familie laut Gericht zwischen 2017 und 2022 rund 46'000 Franken Sozialhilfe zu Unrecht, die zurückgefordert werden. Trotz Familie, langer Aufenthaltsdauer und Arbeitserfahrung erkannte das Gericht keine tiefe Verwurzelung. Es sah deshalb keinen Härtefall, der den Landesverweis verhindern würde.

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