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Airbnb-Verbot in Zürich: 338 Anzeigen bei der Stadt eingegangen

TSRI
Airbnb-Verbot in Zürich: 338 Anzeigen bei der Stadt eingegangen

Themen: CH-Politik, Leben

Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur

Seit dem 1. September gelten in Zürich strengere Vorgaben für Business-Apartments und kommerziell vermietete Airbnb-Wohnungen. Innerhalb eines Monats erhielt die Stadt 338 Anzeigen wegen möglicher Verstösse. Vorerst prüft sie bestehende Kurzzeitvermietungen nur bei konkreten Hinweisen; diese Abklärungen sollen bis Ende Jahr abgeschlossen werden. Kontrollen vor Ort fanden bisher nicht statt. Für neue Angebote als Business-Apartment oder Kurzzeitvermietung ist neu auch ohne bauliche Änderung ein Baugesuch nötig. Vermietende müssen zudem angeben, wie lange die Wohnung regulär vermietet wird. Die Stadt will verhindern, dass Wohnungen dauerhaft für Kurzzeitgäste verwendet oder ganze Häuser zu anonymen Zweitwohnungen werden. Systematische Plattformkontrollen sind ab dem kommenden Jahr vorgesehen, wofür fünf Stellen ausgeschrieben sind. Die AL übergab dem Stadtrat bereits über 2200 Adressen. Eine Initiative von SP, Grünen und AL fordert zudem eine Begrenzung auf 90 Kurzzeitvermietungstage jährlich; der Stadtrat plant bis Januar 2027 einen Gegenvorschlag.

tsri.ch

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