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Ausschaffen klingt einfach – diese 5 Fakten zeigen das Gegenteil

Zentralplus
Ausschaffen klingt einfach – diese 5 Fakten zeigen das Gegenteil

Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik

Regionen: Schweiz, Zentralschweiz

Im Kanton Luzern bleiben zahlreiche rechtskräftige Landesverweisungen und Wegweisungen unerledigt. Von 64 im Jahr 2025 ausgesprochenen Landesverweisungen wurden 16 bisher nicht vollzogen. Betroffene sitzen teils noch ihre Strafe ab, sind als Geflüchtete vor Rückschiebung geschützt oder gelten als untergetaucht. In den vergangenen fünf Jahren wurden 2115 Fälle des Untertauchens registriert, wobei einzelne Personen mehrfach gezählt sein können. Ausschaffungshaft ist nur bei realistischer Rückführung zulässig und auf 18 Monate begrenzt. Sieben Personen ohne Aufenthaltsrecht belegen derzeit gerichtlich angeordnete Therapieplätze, die durchschnittlich 673 Franken täglich kosten. Eine vorzeitige Abschiebung ist wegen der gerichtlich festgelegten Reihenfolge von Massnahme und Landesverweisung nicht möglich. Überstellungen zum Strafvollzug ins Heimatland gelangen selten: Luzern verzeichnete in fünf Jahren drei Fälle. Besonders schwer wiegen 236 blockierte Wegweisungen, weil Herkunftsstaaten keine Papiere ausstellen oder Rückführungen gegen den Willen der Betroffenen ablehnen. Der Kanton fordert beim Bund einen wirksameren Vollzug.

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