Themen: CH-Politik, Leben
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Basel-Stadt verpflichtet Arealentwicklungen ab dem 18. August 2026 zu einem Drittel günstigen Wohnraums. Das Drittelsziel gilt für Transformationsareale und wird mit Änderungen im Bau- und Planungsgesetz verankert, die der Regierungsrat an seiner Sitzung vom Dienstag beschlossen hat. Ausgangspunkt war die 2020 eingereichte Initiative «Basel baut Zukunft». Sie verlangte zunächst, dass 50 Prozent des neu entstehenden Wohnraums zu Kostenmiete und damit preisgünstig vermietet werden. Im politischen Prozess entstand ein Gegenvorschlag mit einem Anteil von 22 Prozent. Der Grosse Rat verabschiedete diesen im Mai 2024; daraufhin wurde die Initiative zurückgezogen. Seither klärte der Regierungsrat ab, welche gesetzlichen und verordnungsrechtlichen Anpassungen für die Umsetzung des Ziels erforderlich sind.