Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Seit dem 1. Oktober 2026 gelten das revidierte Geldwäschereigesetz und das neue Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen. Schweizer Unternehmen müssen ihre wirtschaftlich berechtigten Personen in einem Register melden. Bestimmte Behörden sowie dem Geldwäschereigesetz unterstellte Akteure erhalten Zugriff darauf. Neu können auch Anwältinnen, Notare und weitere Berater bei bestimmten Immobiliengeschäften oder bei der Gründung und Strukturierung von Gesellschaften Prüf-, Dokumentations- und bei begründetem Verdacht Meldepflichten erfüllen müssen. Nicht jede Tätigkeit fällt unter die Vorschriften; für Geschäfte mit geringem Risiko bestehen Ausnahmen. Für Anwälte und Notare gelten zudem besondere Regeln zum Schutz des Berufsgeheimnisses. Der SVIT beider Basel und die Notariatskammer Basel-Stadt rechnen mit zusätzlichem administrativem Aufwand, auch für kleinere Büros. Neu unterstellte Akteure müssen sich einer Selbstregulierungsorganisation anschliessen. Die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt sieht im Register ein mögliches Ermittlungsinstrument, erwartet aber vorerst keine erhebliche Zunahme der Strafverfahren.