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Basler Polizei setzte am 8. März teilweise rechtswidrig Gummischrot ein

Bajour
Basler Polizei setzte am 8. März teilweise rechtswidrig Gummischrot ein

Themen: Innen-Politik, Demokratie

Regionen: Schweiz, Basel/NWCH

Das Basler Appellationsgericht hat Teile des Polizeieinsatzes gegen die Demonstration zum internationalen Tag der Frau vom 8. März 2023 als rechtswidrig beurteilt. Bei der Wegnahme eines grossen Transparents seien von mindestens sechs Gummischrot-Schüssen nur die ersten drei gerechtfertigt gewesen. Auch der anschliessende Einsatz von 40-mm-Mehrzweckwerfern war laut Gericht rechtswidrig, weil keine konkrete Gefahr mehr bestanden habe. Zudem sei die Sicherstellung eines Lautsprecherwagens unverhältnismässig gewesen; die Polizei hätte mildere Mittel wählen können. Rechtmässig waren nach dem Urteil dagegen die Einkesselung von Demonstrierenden während dreieinhalb bis vier Stunden sowie Personenkontrollen und Durchsuchungen. Wegen früherer Demonstrationen, Vermummungen und mitgeführter Gegenstände habe die Polizei eine Gefahr von Ausschreitungen annehmen dürfen. Die Rekursführenden kritisieren insbesondere diese Beurteilung und die fehlende vollständige Übernahme eines EGMR-Urteils von 2024. Sie fordern ein Gummischrotverbot und wollen den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

Bajour

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