Themen: Gesellschaft, CH-Politik, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Evelin Meierhofer aus Winterthur will am 21. Oktober an der Behindertensession im Nationalratssaal teilnehmen, sorgt sich jedoch um ihre IV-Rente. Nach einem Suizidversuch 2015 wurden bei ihr eine bipolare Störung und ADS diagnostiziert. Acht Jahre nach der Anmeldung erhielt sie 2023 eine IV-Rente; heute arbeitet sie in zwei geschützten Stellen. Anwältin Stephanie Elms warnt, bereits eine zweiminütige Wortmeldung könne als Hinweis auf kognitive Fähigkeiten, Stabilität oder Verlässlichkeit verstanden werden und eine Rentenrevision auslösen. Bei psychischen Erkrankungen prüft die IV neben medizinischen Gutachten mittels Indikatorenprüfung auch Konsistenz, Glaubwürdigkeit sowie Ressourcen. Dabei können Aktivitäten wie soziale Kontakte, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs oder ein Hund gegen einen Rentenanspruch gewertet werden. Das Bundesamt für Sozialversicherungen bestätigt, wiederholte politische oder aktivistische Tätigkeiten könnten bei einem Widerspruch zu medizinischen Feststellungen eine Überprüfung auslösen. Pro Infirmis fordert, politische Beteiligung dürfe nicht zu Nachteilen bei Sozialleistungen führen.