Themen: Gesellschaft, Technologie
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Die Gemeinde Frutigen wird den provisorischen Fussgängerstreifen auf der Leimbachbrücke an der Oberen Bahnhofstrasse nicht wieder anbringen. Der Übergang war während der Sanierung der Ortsdurchfahrt auf Anregung von Eltern eingerichtet worden, weil viele Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder dort auf dem Weg zum Schulhaus Widi und zum Bahnhof queren. Nach Abschluss der Arbeiten entfernte die Gemeinde die Markierung. Abklärungen mit Verkehrsspezialisten der Kantonspolizei Bern und des Kantons ergaben, dass der Standort mehrere Vorgaben von Kanton und Beratungsstelle für Unfallverhütung nicht erfüllt. Die Sichtweite müsste mindestens 55 Meter betragen; zudem darf ein Streifen ohne Schutzinsel nicht über mehr als einen Fahrstreifen führen. Auch die gemessene Zahl der Fussgängerinnen und Fussgänger sowie der tägliche Verkehr liegen deutlich unter den Mindestwerten. Beleuchtung und Wartebereich wären grundsätzlich anpassbar. Ein regelwidriger Übergang könnte jedoch eine umfassende Haftung der Gemeinde bei Unfällen nach sich ziehen. Die Bauverwaltung prüft deshalb mit einem externen Planungsbüro alternative Varianten und mögliche Beleuchtungsoptimierungen.