Themen: Gesundheit, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Eine Pflegefachfrau wurde im Juli 2021 bei Gartenarbeit von einer Zecke gestochen. Zehn Tage später traten Rötung und Fieber auf; ein Borreliose-Test beim Hausarzt fiel zwei Monate später positiv aus. Nach einer Antibiotikabehandlung ging es ihr zunächst besser, weshalb sie den Vorfall nicht der Unfallversicherung meldete. Erst Monate später verschlimmerten sich ihre Beschwerden so stark, dass der Hausarzt ihr im Juli 2022 eine vollständige Arbeitsunfähigkeit wegen Lyme-Borreliose bescheinigte. Die Axa übernahm die erste Antibiotikabehandlung, lehnte aber Leistungen für die Langzeitfolgen ab. Das Bundesgericht stützt diesen Entscheid: Zwischen der Therapie 2021 und einer Blutuntersuchung im April 2022 fehlen ärztlich dokumentierte Brückensymptome. Daher sei ein Zusammenhang zwischen Stich und späterer Arbeitsunfähigkeit nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit nachgewiesen; auch eine andere Erkrankung oder ein weiterer Zeckenstich kämen infrage. Die Suva empfiehlt, Einstich und Folgebeschwerden zeitnah zu dokumentieren und ärztlich abklären zu lassen.