Themen: Innen-Politik, CH-Politik, KI/Digital
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Das Bundesgericht hat zentrale Teile des 2024 in Kraft getretenen Berner Polizeigesetzes korrigiert. Die automatisierte Fahrzeugfahndung bleibt grundsätzlich zulässig, doch der Kanton muss die Speicherung von Daten unbescholtener Autofahrender während 60 Tagen streichen und bisher erhobene Daten löschen. Auch Fotos von Lenkerinnen und Lenkern darf das Gesetz nicht mehr erlauben. Der Bodycam-Artikel muss vollständig entfernt werden: Bern wollte die Kameras ausdrücklich für Strafverfolgung einsetzen, die in Bundeskompetenz fällt, nicht für kantonale Prävention. Nicht beurteilt wurde die Regel, wonach der Kanton Gemeinden Videoüberwachung an Kriminalitäts-Hotspots vorschreiben kann. Die Beschwerdeführenden waren dafür nicht legitimiert; der als «Lex Reitschule» bekannte Paragraph bleibt daher bestehen. Die Demokratischen Juristinnen und Juristen Bern sehen einen Erfolg für den Grundrechtsschutz. Sicherheitsdirektor Philippe Müller betont dagegen, die Fahrzeugfahndung sei als kantonale Aufgabe anerkannt worden, und will Spielräume bei Datenspeicherung und Kameras weiter nutzen.