Themen: Innen-Politik, Partei-Politik, Migration/Asyl
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Bundesverwaltungsrichter David Wenger, Mitglied der SVP Thurgau, schrieb einen 19-seitigen Abschreibungsentscheid zu einer Afghanin, deren Beschwerde nach einer Praxisänderung des Staatssekretariats für Migration hinfällig geworden war. Das SEM gewährt afghanischen Frauen und Mädchen seit 2023 weitgehend Asyl. Wenger kritisierte diese Praxis jedoch als rechtswidrig, obwohl sein Entscheid kein Grundsatzurteil war und keine materielle Rechtswirkung hat. Der Text blieb zunächst unveröffentlicht; später fragte ein Journalist mit der genauen Verfahrensnummer danach und verbreitete dessen Argumentation. Darauf bauten SVP-Politiker und weitere Parlamentarier Vorstösse gegen die Asylpraxis auf. Am Bundesverwaltungsgericht besteht der Verdacht, Wenger könnte die Veröffentlichung eines nicht publizierten Entscheids ermöglicht haben, was eine Amtsgeheimnisverletzung darstellen könnte. Das Gericht bezeichnet seine Ausführungen als nicht entscheidwesentliche persönliche Rechtsauffassung. Ein Referenzurteil bestätigte unterdessen die SEM-Praxis für Afghaninnen.