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BVG-Mindestzins: Pensionskassen müssen mehr für die Versicherten herausholen

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BVG-Mindestzins: Pensionskassen müssen mehr für die Versicherten herausholen

Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Der Bundesrat hebt den BVG-Mindestzinssatz für obligatorische Altersguthaben ab Januar 2027 von 1,25 auf 2 Prozent an. Es ist die höchste gesetzliche Mindestverzinsung seit 2011 und liegt über der Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für berufliche Vorsorge von 1,75 Prozent. Die Regierung begründet den Schritt mit guten Finanzmärkten und der starken Lage der Pensionskassen. Laut Bundesamt für Sozialversicherungen erzielten sie 2025 durchschnittlich 6,1 Prozent Rendite; Ende August lag der mittlere Deckungsgrad von Kassen ohne Staatsgarantie bei 122,5 Prozent. Arbeitgeber kritisieren die Erhöhung als riskant, weil geopolitische und wirtschaftliche Unsicherheiten blieben und obligatorisch ausgerichtete Kassen wenig Spielraum hätten. Gewerkschaften halten dagegen, Versicherte hätten bislang zu wenig von hohen Erträgen profitiert. Der Mindestzins betrifft vor allem Kassen, die nahe am gesetzlichen Minimum verzinsen.

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