Themen: KI/Digital, Gesellschaft
Regionen: International, Europa
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Thomas Fuchs hat Ray-Ban-Meta-Smart-Glasses technisch und datenschutzrechtlich untersucht. Laut Abschlussbericht ist das weisse LED-Licht, das Aufnahmen anzeigen soll, besonders im Freien und bei Sonne oft schlecht erkennbar. Bei der Nutzung bestimmter KI-Funktionen leuchte es bei der ersten Generation nur schwach und bei der zweiten Generation gar nicht. In Deutschland sind zwei mutmassliche Fälle heimlicher Aufnahmen dokumentiert, in Hamburg an der Alster und in München am Oktoberfest. Die Untersuchung fand zudem Datenbankstrukturen, deren Bezeichnungen auf eine künftig mögliche Gesichtserkennung hindeuten; einen Nachweis für deren Einsatz gibt es nicht. Auch der Schutz gegen ein Abdecken des LED-Lichts lässt sich laut Bericht während laufender Videoaufnahmen umgehen. Die Bundesnetzagentur hält das Signal dagegen bis fünf Meter Distanz für klar erkennbar und sieht keine Voraussetzungen für ein Verbot. Potsdam verbot die Brillen bereits in Schwimmbädern und Saunen.