Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Thomas Hug, Steuerpartner bei Deloitte und Ersatzrichter am Zürcher Steuer-Rekursgericht, kommentierte auf dem Deloitte-Blog einen von ihm selbst mitgefällten Entscheid. Er bezeichnete das Urteil als «landmark decision» und erklärte, das Gericht habe eine bisherige Praxis der Zürcher Steuerbehörden zu Intercompany-Krediten verworfen. Nach dieser Praxis mussten Kredite für einen steuerlichen Abzug länger als zwölf Monate laufen. Im Blogbeitrag erwähnte Hug seine eigene richterliche Rolle nicht und bot zusammen mit einem Deloitte-Kollegen Beratung an. Der Beitrag erschien noch vor der offiziellen Publikation des Urteils. Deloitte erklärte auf Anfrage, die Funktion Hugs am Rekursgericht werde im Blog ergänzt. Das Urteil sei nach seiner Verabschiedung und schriftlichen Bestätigung publiziert worden. Die Beratungsgesellschaft sieht keine Amtsgeheimnisverletzung, da der Entscheid anonymisiert kommentiert worden sei. Nicht publizierte Urteile würden in der Steuerwelt regelmässig verwendet; wegen seiner Bedeutung werde der Entscheid voraussichtlich noch veröffentlicht.