Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Ostschweiz
Das Schaffhauser Obergericht hat eine Frau Ende 50 wegen einfacher Brandstiftung sowie wegen zweimaligen Durchtrennens der Bremskabel am Auto der neuen Partnerin ihres Ex-Manns zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei Jahre der Strafe wurden bedingt ausgesprochen. Im Juli 2017 waren ein Wohnhaus und eine Scheune in einem Klettgauer Dorf abgebrannt; Menschen kamen nicht zu Schaden, weil der Besitzer und seine Partnerin in den Ferien waren. Die Staatsanwaltschaft sah Eifersucht als Motiv und stützte sich auf Google-Suchverläufe, Geruchsspuren eines Polizeihunds und das Aussageverhalten der Beschuldigten. DNA-Spuren, Zeugenaussagen oder Standortdaten gab es nicht. Das Kantonsgericht hatte die Frau zuvor nur wegen der durchtrennten Bremskabel verurteilt und sie wegen des Brandes freigesprochen, weil eine fehlerhafte elektrische Installation nicht ausgeschlossen werden konnte. Das Obergericht bewertete das Gutachten anders und sah Brandstiftung als wahrscheinlichste Ursache an. Es stellte zugleich eine erhebliche Verletzung des Beschleunigungsgebots fest.