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Die Verpachtung der Frutiger Wirtschaften im Jahr 1822

Frutiglaender
Die Verpachtung der Frutiger Wirtschaften im Jahr 1822

Themen: Kultur, Demokratie

Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg

Eine Pachtvereinbarung aus dem Jahr 1822 eröffnet Einblicke in das Wirtshauswesen der damaligen Landschaft Frutigen und in problematische Seiten ihrer politischen Praxis. Die Gemeinde, damals Landschaft genannt, besass seit Jahrhunderten drei Wirtschaftsrechte. Vor dem Dorfbrand von 1827 waren zwei Rechte an gemeindeeigene Wirtshäuser gebunden: das obere und das untere Landhaus. Zum oberen Landhaus gehörten eine Landhausscheune und benachbarte Gärten; zum unteren zählten ebenfalls eine Bescheuerung und Allmendgärten. Das dritte Wirtschaftsrecht befand sich in Kanderbrück. Das historische Dokument thematisiert zudem Wein, Sperrstunden und Stimmenkauf.

www.frutiglaender.ch

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