Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Ein Blechschaden entwickelt sich für einen Luzerner zu einem schwerwiegenden Rechtsfall. Obwohl der Lenker zunächst freigesprochen wird, kann er daraus offenbar keinen Nutzen mehr ziehen. Wegen eines Fehlers seines Anwalts verliert er für vier Jahre die Möglichkeit, als Lenker tätig zu sein. Im Zentrum steht damit nicht der ursprüngliche Schaden, sondern die rechtlichen Folgen einer fehlerhaften Vertretung und der Umstand, dass der Freispruch nicht mehr wirksam geltend gemacht werden kann.