Themen: Innen-Politik, Kultur/Feuilleton
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Ein Arzt wird am Zürichberg mit 40 Franken gebüsst, obwohl hinter seiner Windschutzscheibe eine gültige Spezialbewilligung für Ärzte im Dienst liegt. Auf dem Polizeifoto sind laut Schilderung das Kreuz, der Hinweis auf den ärztlichen Dienst und die Gültigkeit erkennbar. Nicht eindeutig lesbar ist jedoch die Ziffer des Bewilligungstyps. Die Stadtpolizei weist den Einwand des Arztes mit der Begründung ab, die Karte habe nicht ordnungsgemäss aufgelegen. Dabei wären sowohl der Typ D1 für das normale Stadtgebiet als auch der zusätzlich in der Innenstadt gültige Typ D2 am Zürichberg gültig. Die Behörde kündigt an, auf weitere Einwendungen nicht mehr einzugehen. Wer sich wehrt, muss mit einem kostenpflichtigen ordentlichen Strafverfahren rechnen. Der Arzt bezahlt die Busse aus Zeitmangel, nicht aus Einsicht.