Themen: Umwelt, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Sechs Zuger Patentjäger haben die Jagdbetriebsvorschriften 2026/27 vor Bundesgericht angefochten. Sie beanstanden insbesondere die freiwillige Jagd-App, deren Standortdaten und aus ihrer Sicht ungeklärte Datenschutz- sowie Rechtsgrundlagen. Die Direktion des Innern erklärt, die App vereinfache die gesetzlich vorgesehenen Abschussmeldungen; Datenschutzfragen würden noch abgeklärt. Weiter wehrt sich die Gruppe gegen die Pflicht zur Nachsuche nach jedem Schuss ohne sichtbaren Abschusserfolg. Sie hält diese Regel für unverhältnismässig, während die Direktion auf die bestehende kantonale Verordnung und den Tierschutz verweist. Kritik richtet sich auch gegen die Streichung von Abschussprämien für Füchse und Krähen. Charly Keiser befürchtet Folgen für Hasen, Bodenbrüter und Rehkitze und macht Regierungsrat Andreas Hostettler politisch verantwortlich. Die Direktion betont, die Fuchsjagd bleibe erlaubt und die Jagdkommission wolle genauere Daten erheben. Der Zuger Patentjägerverein unterstützt die Beschwerde nicht und distanziert sich ausdrücklich von den persönlichen Vorwürfen.