Themen: Wirtschaft/Finanzen, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Ein Zusatzverdienst kann den Anspruch auf Ergänzungsleistungen beeinflussen, weil er als Einkommen berücksichtigt wird. Bei der Berechnung wird vom Erwerbseinkommen zunächst ein jährlicher Freibetrag von 1300 Franken abgezogen. Vom darüber liegenden Betrag werden zwei Drittel als Einnahmen angerechnet. Ergänzungsleistungen fallen jedoch nicht allein wegen eines Nebenverdienstes weg. Der Anspruch entfällt erst dann, wenn die anrechenbaren Einnahmen aufgrund dieses zusätzlichen Einkommens die anerkannten Ausgaben decken oder übersteigen.