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Erhöhung des BVG-Mindestzinses geht Versicherungsverband zu weit

finews.ch
Erhöhung des BVG-Mindestzinses geht Versicherungsverband zu weit

Themen: Wirtschaft/Finanzen, CH-Politik

Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt

Der Bundesrat hebt den Mindestzinssatz für obligatorische BVG-Vorsorgeguthaben per Anfang 2027 von 1,25 auf 2 Prozent an. Er begründet den Entscheid mit der sehr soliden finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen und einem Ausgleich für die seit 2022 insgesamt höhere Inflation. Der Schweizerische Versicherungsverband hält die Erhöhung für deutlich zu hoch. Aus seiner Sicht wäre ein Satz von 1 Prozent sachgerecht gewesen. Der Bundesrat gehe damit auch über die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für die berufliche Vorsorge von 1,75 Prozent hinaus. SVV-CEO Urs Arbter bezeichnet die Empfehlung bereits als politisch motiviert und kritisch. Der Verband warnt, die gesetzliche Mindestgarantie müsse für Einrichtungen mit umfassenden Garantieversprechen langfristig tragbar bleiben. Zugleich betont er, dass Vorsorgeeinrichtungen bei ausreichender Finanzlage auch höhere Zinsen beschliessen könnten.

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