Themen: Migration/Asyl, CH-Politik
Regionen: Schweiz, Zentralschweiz
Der mögliche Wechsel ukrainischer Geflüchteter vom Schutzstatus S zu einer Aufenthaltsbewilligung B beschäftigt den Kanton Luzern und weitere Zentralschweizer Kantone seit Monaten. Menschen, die 2022 aus der Ukraine in die Schweiz geflüchtet sind, leben im kommenden Jahr seit fünf Jahren im Land. Laut Darstellung greift damit eine Regel des Asylgesetzes, wonach sie automatisch eine B-Bewilligung erhalten. Die Zentralschweizer Kantone hatten sich gegen die finanziellen Folgen dieses Wechsels gewehrt. Politiker um Mitte-Kantonsrat Stephan Schärli fragten die Luzerner Regierung deshalb nach der weiteren Entwicklung des Schutzstatus S und den Konsequenzen für den Kanton. Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass sich die Ausgangslage inzwischen entscheidend verändert habe. Zur Sprache kommen zudem die Zahl der in Luzern betroffenen Geflüchteten, die konkreten Änderungen für Personen mit Schutzstatus S sowie der Umstand, dass die B-Bewilligung für Ukrainerinnen nicht einem gewöhnlichen B-Ausweis entsprechen werde.