Themen: Umwelt, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Im ganzen Kanton Bern gilt derzeit ein Feuerverbot im Wald sowie in einem Abstand von bis zu 50 Metern vom Waldrand. Grundsätzlich ist auch das Abbrennen von Feuerwerk verboten. Für das Saanenland steht insbesondere zur Klärung, welche Vorschriften ausserhalb der festgelegten Verbotszone gelten. Dabei geht es unter anderem um Feuer in Cheminées im Freien und darum, ob solche Anlagen ausserhalb von Wald und 50-Meter-Zone genutzt werden dürfen.