Themen: Migration/Asyl, Innen-Politik, Demokratie
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Das Strafgericht hat eine ehemalige Abteilungsleiterin des Baselbieter Migrationsamts von sämtlichen Vorwürfen freigesprochen. Der Frau waren unter anderem Amtsmissbrauch, Manipulation von Aufenthaltsverfahren, Drohungen mit Bewilligungsentzügen und Diskriminierung muslimischer Personen vorgeworfen worden. Das Gericht hielt ihr Vorgehen teilweise für verwaltungsrechtlich fragwürdig und potenziell einschüchternd, sah strafrechtlich relevante Handlungen aber nicht genügend belegt. Es fehlten konkrete Geschädigte, klar nachgewiesene Rechtsnachteile und ausreichend präzise Tatvorwürfe. Der Richter kritisierte zugleich fehlende Führung, mangelhafte Fehlerkultur, Überlastung, schlechte Informatik und chaotische Fallführung im Amt. Die Staatsanwaltschaft habe zu wenig weiterführend ermittelt und Vorwürfe zu global formuliert. Die Sicherheitsdirektion verweist auf bereits eingeleitete Massnahmen wie klarere Prozesse, Fallbesprechungen, Weiterbildungen und eine E-Mail-Adresse für Beanstandungen. Die Geschäftsprüfungskommission hat das Amt bereits besucht und erarbeitet einen Bericht zu möglichen systemischen Fehlern. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.