Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Romandie
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat entschieden, dass die Schweiz die Rechte von 17 Angestellten des Neuenburger Spitals La Providence verletzte. Die Beschäftigten hatten 2012 und 2013 unter anderem für den Erhalt ihres Gesamtarbeitsvertrags gestreikt. Schweizer Gerichte erklärten den Streik teilweise für unrechtmässig, worauf die Angestellten ihren Kündigungsschutz verloren. Nach Auffassung des Gerichtshofs hätten auch vier Gewerkschaftsvertreter nicht wegen Hausfriedensbruchs verurteilt werden dürfen.