Themen: Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Schweiz Unbestimmt
Die Kantone haben eine Schweizerische Konferenz für Jugendstrafrecht gegründet. Sie soll die Zusammenarbeit stärken, die kantonale Praxis besser aufeinander abstimmen und gegenüber den Bundesbehörden geschlossen auftreten. Das Jugendstrafrecht ist Bundesrecht, wird aber von jedem Kanton eigenständig angewendet, wie der neue Präsident Roland Zurkirchen, leitender Jugendstaatsanwalt des Kantons Zürich, festhält. Die Fachkonferenz ist der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren angegliedert und arbeitet mit der Schweizerischen Vereinigung für Jugendstrafrechtspflege als Partnerorganisation zusammen. Gegründet wurde sie anlässlich einer Zusammenkunft dieser Vereinigung. Im Vorstand sind für zwei Jahre Vertreterinnen und Vertreter der Kantone Bern, Thurgau, Zug, Schwyz, Freiburg und Genf vertreten. Als nächste Schritte sind ein Generalsekretariat und die Festlegung operativer Prioritäten vorgesehen.