Themen: Klima&Energie, CH-Politik, Wirtschaft/Finanzen
Regionen: Schweiz, Bern/Freiburg
Der Kanton Bern hat wegen anhaltender Hitze und Trockenheit kantonsweite Erleichterungen bei Anforderungen für landwirtschaftliche Direktzahlungen beschlossen. In den vergangenen 90 Tagen fielen gebietsweise nur 35 bis 65 Prozent der üblichen Niederschläge; für weite Kantonsteile gilt Waldbrandgefahrenstufe 4. Betriebe meldeten ab Mitte Juni, dass sie Vorgaben des Ökologischen Leistungsnachweises und einzelner Direktzahlungsprogramme nicht mehr vollständig erfüllen könnten. Nach Rücksprache mit dem Bundesamt für Landwirtschaft beschloss Bern am 7. und 13. Juli Ausnahmen nach Artikel 106 der Direktzahlungsverordnung. Bei Futtermangel darf Weideauslauf durch einen Laufhof ersetzt werden, Biodiversitätsförderflächen dürfen beweidet und vorübergehend weniger als 70 Prozent Weidefutter eingesetzt werden. SVP-Nationalrat und Landwirt Ernst Wandfluh begrüsst den Entscheid, verweist jedoch auf den Druck durch Bewässerung und Futterzukauf. Fritz Reusser im Eriz sieht seine hitzeresistenten Zwergzebus bisher weniger betroffen, während für seine Milchkühe bei längerer Trockenheit Futterzukauf nötig werden könnte.