Themen: KI/Digital
Regionen: Schweiz, Basel/NWCH
Bajour will künstliche Intelligenz nur einsetzen, wenn sie dem Anspruch eines glaubwürdigen und wahrhaftigkeitsverpflichteten Journalismus dient. Die Nutzung müsse den berufsethischen Standards des Schweizer Presserats entsprechen. Voraussetzung sei, dass die Redaktion Qualität, Rechtmässigkeit und Wahrhaftigkeit der KI-Ergebnisse beurteilen und nötigenfalls korrigieren kann. Für sämtliche journalistischen Werke übernimmt Bajour unabhängig vom Entstehungsprozess die volle inhaltliche Verantwortung. Anvertraute Personendaten und andere sensible Informationen sollen nicht an externe KI-Dienste gelangen; dies gilt ausdrücklich auch für nicht autorisierte Interviews. Werden Texte, Bilder, Stimmen, Töne oder Videos publiziert, die über unterstützende Anwendungen hinaus mit KI erzeugt wurden, sollen sie transparent gekennzeichnet sein und nicht als reale Werke erscheinen. Für unerlässliche Anwendungen strebt Bajour möglichst den Einsatz des von der ETH Zürich entwickelten Open-Source-Sprachmodells Apertus an, das mit Transparenz, Quellenschutz, Datensouveränität, Rechtssicherheit und Unabhängigkeit verbunden wird.