Themen: Wirtschaft/Finanzen, Innen-Politik
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Im Berufungsprozess gegen Pierin Vincenz und Beat Stocker erläutert Staatsanwalt Marc Jean-Richard-dit-Bressel ein Retrozessionsmodell für fünf beanstandete Transaktionen: Commtrain, GCL, Investnet, Eurokaution und den gescheiterten Verkauf der Arena Thun. Die Anklage wirft Vincenz und Stocker vor, als Verantwortliche oder Berater der Käufergesellschaften verdeckte Beteiligungen an den Kaufobjekten gehalten und damit zugleich Interessen der Verkäufer vertreten zu haben. Der Kaufpreis sei teilweise über die Verkäufer an sie zurückgeflossen; darin sieht die Staatsanwaltschaft einen Vermögensschaden und eine Verletzung ihrer Pflichten gegenüber den Käuferinnen. Die Verteidigung greift dieses Modell an. Drei Parteigutachten sehen insbesondere keinen Schaden und berufen sich auf zwei Bundesgerichtsentscheide zur Fifa. Dort wurde private Bestechung bejaht, ungetreue Geschäftsbesorgung jedoch verneint. Die Staatsanwaltschaft hält die Fifa-Fälle für nicht vergleichbar. Ein Strafverteidiger beurteilt sie dennoch als mögliches Problem für die Anklage.