Themen: Innen-Politik, Gesellschaft
Regionen: Schweiz, Zürich/Winterthur
Das Bezirksgericht Zürich hat zwei führende Mitglieder der rechtsextremen Gruppierung Junge Tat zu je zwölf Monaten bedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Die 24 und 25 Jahre alten Anführer müssen nicht ins Gefängnis, jedoch zusätzlich eine unbedingte Geldstrafe bezahlen und sich während vier Jahren bewähren. Drei weitere Mitglieder erhielten bedingte Geldstrafen, eine von insgesamt sechs angeklagten Personen wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte für die beiden Anführer jeweils 15 Monate Freiheitsstrafe verlangt, davon sechs Monate unbedingt. Gegenstand des Verfahrens waren Aktionen zwischen 2022 und 2024 in Zürich, Basel, Winterthur und St. Gallen. Die Anklage umfasste unter anderem Diskriminierung und Aufstachelung zum Hass, Störung der Glaubensfreiheit, Hausfriedensbruch sowie Verstösse gegen das Sprengstoffgesetz. Die Angeklagten beriefen sich teilweise auf Meinungsfreiheit. Die Urteile können ans Zürcher Obergericht weitergezogen werden.