Themen: Partei-Politik, Migration/Asyl, Innen-Politik
Regionen: International, Europa
Nach dem Anschlag auf den Christopher Street Day in Berlin instrumentalisieren AfD-Politiker die Herkunft der Familie des mutmasslichen Täters Abdul B. für Forderungen nach «millionenfacher Remigration» und einer Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts. Abdul B. wurde 2005 in Berlin geboren, besass die deutsche Staatsbürgerschaft und hatte Eltern aus dem Libanon. Die AfD stellt insbesondere das seit 2000 geltende Geburtsortsprinzip infrage, nach dem in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern unter Voraussetzungen automatisch Deutsche werden. Rechtswissenschaftler erklären, bereits erworbene Staatsangehörigkeiten könnten nicht rückwirkend aberkannt werden; eine Abschaffung für künftige Fälle wäre gesetzlich möglich, ihre verfassungsrechtliche Haltbarkeit jedoch offen. Vertreter von CDU und CSU diskutieren dagegen, Doppelstaatlern bei einer Einstufung als Gefährder die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen. Das geltende Recht erlaubt einen Verlust nur in bestimmten Fällen, etwa bei Beteiligung an terroristischen Kämpfen im Ausland. Experten kritisieren Vorstellungen einer Zweiklassenstaatsangehörigkeit. Keine der diskutierten Änderungen hätte den Anschlag wahrscheinlich verhindert, da Abdul B. nach bekanntem Stand nur die deutsche Staatsbürgerschaft besass.