Themen: Wirtschaft/Finanzen, Leben
Regionen: Schweiz, Tessin
Im Tessin dürfen Geschäfte während des Weihnachtsgeschäfts 2026 an vier Sonntagen ausserordentlich öffnen: am 29. November sowie am 13., 20. und 27. Dezember jeweils von 10 bis 18 Uhr. Das kantonale Finanz- und Wirtschaftsdepartement erinnert Arbeitgeber an die Vorgaben für Sonntagsarbeit. Beschäftigte müssen dieser schriftlich zustimmen und erhalten für die geleisteten Stunden einen Lohnzuschlag von 50 Prozent. Bei höchstens fünf Arbeitsstunden ist ein Freizeitausgleich innert vier Wochen vorgesehen. Bei längerer Arbeit besteht Anspruch auf 35 aufeinanderfolgende Stunden Ersatzruhe in der laufenden oder folgenden Arbeitswoche. Beschäftigte dürfen höchstens sechs Tage am Stück und maximal an zwei aufeinanderfolgenden Sonntagen arbeiten; mindestens jeder zweite wöchentliche Ruhetag muss auf einen Sonntag fallen. Sonntagsüberzeit ist ausgeschlossen, Minderjährige dürfen nicht eingesetzt werden.